Man könnte Leasing salopp als Mietkauf bezeichnen. Im rechtlichen Sinne handelt es sich um eine zeitlich befristete Nutzungsüberlassung gegen Entgelt. Es erfüllt also die Rechtsgrundlagen einer Miete. Gegenüber dem klassischen Mietvertrag wird aber dem Leasingnehmer ein Vorkaufsrecht eingeräumt, von dem ...